Ich hatte vor, drei Sätze mit vier Leitern (3 AWG-Kabel) durch ein 2 "EMT-Rohr mit einer Länge von 30 'zu ziehen, die allen drei Kabelsätzen gemeinsam ist, und dann an einer aufgelisteten Metallanschlussdose (10) abzweigen "x10" x4 ") auf drei 1 1/4" EMT-Leitungen. Ich hatte vor, dies als Teil der Verkabelung für drei 100-Ampere-Subpanels von einem 200-Ampere-Netz zu tun.
Ich jedoch Ich habe den NEC (Version 2011) erneut gelesen und daran erinnert, dass die Strombelastbarkeit von Leitern, bei denen der Abstand nicht eingehalten wird (z. B. bei einer EMT-Laufbahn), für Läufe von mehr als 24 Zoll gemäß Abschnitt 310.15 (B) verringert werden muss.
Gemäß 310.15 (B) scheint die maximale Strombelastbarkeit für die Drähte jetzt nur noch 92 A zu betragen, und ich kann den von mir geplanten Einzellauf eines 2-Zoll-Rohrs nicht verwenden und muss es stattdessen tun Führen Sie drei vollständig getrennte EMT-Läufe durch, um die drei 100-A-Subpanels mit dem von mir geplanten 3-AWG-Kabel zu berücksichtigen. Ist dies korrekt oder fehlt mir noch etwas, das meine ursprünglichen Pläne in Ordnung bringen würde?
- 3 AWG THHN mit 90-Grad-Bewertung = 115 A zulässige Strombelastbarkeit gemäß Tabelle 310.15 (B) (16)
-
6 Leiter in derselben Leitung = 80% zulässige Stromstärke pro 310,15 (B) (relevante Abschnitte unten angegeben)
- +6 Leiter => 3 Sätze mit 2 phasenverschobenen heißen Drähten
-
+0 Leiter => 3 Sätze von 1 Neutralleiter, die die unausgeglichene Last tragen (gemäß 310.15 (B) (5) (a)
310.15 (B. ) (5) (a) Ein Neutralleiter, der nur den unsymmetrischen Strom von anderen Leitern desselben Stromkreises führt, muss bei Anwendung der Bestimmungen von 310.15 (B) (3) (a) nicht gezählt werden.
-
+0 Leiter => 3 Sätze mit 1 Erdungskabel (gemäß 310,15 (B) (6)
310.15 (B) (6) Erdungs- oder Verbindungsleiter. Eine Erdung oder Der Verbindungsleiter wird bei Anwendung der Bestimmungen von 310.15 (B) (3) (a) nicht berücksichtigt. (b) In einem 3-Draht
-
115 A * 80% = 92 A